Das geht uns alle an …. Wie sicherlich alle in den letzten Tagen verfolgt haben, gibt es die Notwendigkeit auf breiter Front auf die Qualität der kontrollierten Rassehundezucht aufmerksam zu machen. Dies war der Grund, warum im Hintergrund eine Initiative dazu entstanden ist, von der wir hoffen, dass wir möglichst viele Menschen erreichen und darüber informieren.
Wer auch immer hier weitere Beiträge dazu leisten kann, aus allen Bereichen der Kynologie, der freien Wirtschaft, Anwälte, Tierärzte usw., ist mehr als willkommen sich uns anzuschließen, um seriöse Aufklärungsarbeit für die "Kontrollierte Rassehundezucht" zu betreiben.
„Kontrollierte Rassehundezucht ist keine Qualzucht“
https://meingesunderrassehund.de
Am 05./06. Juni 2022 soll in Neumünster wieder die Internationale Rassehunde-Ausstellung „Neumünster wedelt“ durchgeführt werden.
Aufgrund der seit Beginn 2022 in Kraft getretenen neuen Tierschutzverordnung des Bundes hat das Veterinäramt Neumünster einen Erlass einer tierschutzrechtlichen Ordnungsverfügung zur Kontrolle
von Qualzuchtmerkmalen beim Einlass zur Internationalen Hundeausstellung in Neumünster (25 Seiten umfassend) ausgearbeitet. Diese Ordnungsverfügung macht es Hundebesitzern fast unmöglich, ihren
Hund auf die Ausstellung zu bringen, obwohl sie nachweislich gesunde Hunde haben. Andere Veterinärämter in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands haben für die dort geplanten
Hundeausstellungen ähnliche Ordnungsverfügungen erlassen.
Es werden Rassen
und Farben ganz verboten, obwohl diese Hunde laut vorliegenden Gutachten völlig gesund sind. Von anderen Hundebesitzern wird verlangt, ein Gutachten von einem Fachtierarzt für Kleintiere oder
einem Fachtierarzt für Innere Medizin der Kleintiere persönlich unterschrieben vorzulegen, dass der Hund frei von verdeckten funktionellen Einschränkungen oder Defekten und falls bereits in der
Zucht verwendet, dass das Tier noch keine Nachkommen mit einer solchen funktionellen Einschränkung oder Defekten hatte/ist, usw., usw.
Aus dem Erlass zitiert: „Es besteht die konkrete Gefahr, dass im Rahmen der Ausstellung Hunde ohne behördliches Eingreifen in großer Zahl mit Qualzuchtmerkmalen ausgestellt werden. Die Anordnung
ist daher erforderlich. Sie ist darüber hinaus auch verhältnismäßig im engeren Sinne, um eine weitere Zurschaustellung von defektbelasteten Tieren zu verhindern und damit gleichzeitig dem Zweck
des Ausstellungsverboten zu genügen, nämlich die Bedarfsweckung durch Beispiele und damit bedarfsangepasste Zucht der Tiere zu verringern (vergl. Pressemeldung des BMEL vom 31.11.2021 zu § 10
TierSch-HuV.“
In dem Erlass aufgeführte Qualzuchtmerkmale stehen erbliche Erkrankungen und Defekte, die längst ausgemerzt sind, die aber in Studien aus den zwanziger, dreißiger bzw. sechziger Jahre des vorigen
Jahrhunderts stammen.
In den Zuchtdatenbanken der einzelnen VDH-Vereine sind alle für die jeweilige Rasse relevanten Untersuchungsergebnisse auf erbliche Krankheiten schon seit Jahren dokumentiert. Das wurde weder bei
der Verfassung des Gesetzes noch jetzt bei der Umsetzung durch Veterinärämter berücksichtigt.
Wenn dieser Erlass
des Veterinäramtes Neumünster so bestehen bleibt und von anderen Veterinärämtern übernommen wird, ist das das absehbare Ende einer kontrollierten Hundezucht in Deutschland. Weder der VDH (Verband
für das Deutsche Hundewesen) noch einzelne Rassehunde-Zuchtvereine werden ihre Arbeit weiter fortsetzen können.
Ausstellungen sind ein wichtiges Kriterium für die Hundezucht. Durch die Auflagen werden aber die Hundebesitzer ihre Hunde nicht mehr ausstellen.
Es ist absehbar, dass sich in kürzester Zeit jeder Verein aufgelöst haben wird. Dann wird es nur noch Züchter geben, die ohne Kontrolle in Deutschland Hunde züchten.
Dafür wird es aber einen ungeahnten Anstieg des illegalen Welpenhandels geben, der sich jeder Kontrolle entzieht. Schon jetzt würden bei statistischen Erhebungen bei den Tierärzten die Ergebnisse
so aussehen, dass 98 – 99 % der Hunde, die diese Qualzuchtmerkmale aufweisen, aus illegalen Zuchten stammen, deren Herkunft nicht zu ermitteln ist.
Nicht nur die kontrollierte Zucht von Hunden wird so vernichtet, sondern es wird auch ungeahnte Auswirkungen auf den Hundesport haben. Seit einigen Jahren hat sich die Hundesportart „Agility“
derart etabliert, dass man mit Fug und Recht behaupten kann, es gibt doppelt oder mehr Leute, die Hundesport betreiben als Leute, die Pferdesport ausüben.
Gerade im Sport aber sind z.B. die Hunderassen, die schnell und clever sind, besonders beliebt wie z.B. der Border Collie und der Sheltie und hier besonders die Hunde mit der angeblichen
„Qualzucht-Farbe“ merle, da diese regelmäßig die besten Ergebnisse erzielen, einwandfrei gesund und langlebig sind.
Leider hat weder die Hundezucht noch der Hundesport eine Lobby, weil es ja „nur“ das Hobby der nicht so finanzkräftigen Leute ist.
Hier wurde vom Gesetzgeber ein Gesetz geschaffen, dass das Gegenteil dessen bewirkt, was es eigentlich bezwecken sollte. Vor 20 Jahren schon wurde immer für ein Heimtierschutzgesetz plädiert,
dass die Kennzeichnung aller Heimtiere gefordert hat, damit die Herkunft einwandfrei ermittelt und diese Züchter zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Dann würde auch der illegale Welpenhandel
massiv eingedämmt werden können.
Erika Heintz
Vizepräsidentin des Club für Britische Hütehunde e.V.
Mitglied im VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) und der FCI (Fédération Cynologique Internatinale)
Die neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022 Die wichtigsten Änderungen für Hundezüchter und Hundehalter
Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, insbesondere um eine ausreichende Sozialisierung der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize
zu gewährleisten. So darf in der gewerbsmäßigen Hundezucht eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Zudem wird eine Mindestzeit von vier Stunden
für den täglichen Umgang mit den Welpen vorgegeben. Dies gilt auch für anderes als das gewerbsmäßige Züchten von Hunden.
Neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022: Was wird sich für Hundezüchter ändern?
Neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022: Ausstellungsverbot von Rassehunden von Qualzuchten
Außerdem wird ein Ausstellungsverbot für Hunde geregelt, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Das Ausstellungsverbot wird dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern auf alle
Veranstaltungen ausgedehnt, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Das bereits geltende
Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf derartige sonstige Veranstaltungen ausgedehnt
Neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022: Was wird sich für Hundehalter ändern?
Für die besonderen Bedingungen beim Einsatz und der Ausbildung von Herdenschutzhunden werden nunmehr spezielle Regelungen getroffen. So wird u.a. klargestellt, dass das Vorhalten einer
Schutzhütte beim Einsatz von Herdenschutzhunden nicht erforderlich ist, wenn ein anderer ausreichender Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung steht.
Die Anforderungen an die Hundehaltung werden konkretisiert und verschärft. So wird die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten. Sie ist nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden
unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Informationen zur neuen
Tierschutz-Hundeverordnung 2022
Die Neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022 (in Kraft ab dem 01.01.2022): Neue Tierschutz-Hundeverordnung
2022 TierSchuHuV